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Batterieentsorgung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen,
die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien
nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr
weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet,
damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im
Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur
Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere
Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als
Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend
frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager
unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in
den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder
mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem
Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg"
für Quecksilber.

 

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